Geschäftsbedingungen BENZ INS GLÜCK

 BENZ INS GLÜCK – Hochzeitsfahrten

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Präambel

Die Vertragsbedingungen für die Anmietung von Oldtimern / automobilen Klassikern von BENZ INS GLÜCK unterscheiden sich von den marktüblichen Bedingungen für die Anmietung moderner Fahrzeuge, insbesondere wenn es um Regelungen geht, bei denen die Beschaffenheit der Fahrzeuge eine wesentliche Rolle spielt.

Dabei wird insbesondere berücksichtigt, dass alle Fahrzeuge zwar der StVO entsprechen, aber den Stand der Fahrzeugtechnik aus den 70er bis frühen 2000er Jahren haben und einen hohen materiellen wie historischen Wert haben.

I.  Vertragsverhältnis

Vertragspartner werden jeweils die Unterzeichner des Vertrages. Mehrere Unterzeichner haften als Gesamtschuldner. Mündliche Nebenabreden haben somit keine Gültigkeit.

Strichacht Frontansicht

 

 

 

 

 

 

 

II.  Erbringung der vereinbarten Dienstleistung

a)  Anmietung / Buchung

Der Preis für die Anmietung der Hochzeitsfahrzeuge von BENZ INS GLÜCK   rchtet sich nach den zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website von BENZ INS GLÜCK angezeigten Preisübersicht. Dies gilt sowohl für das BENZ INS GLÜCK-Pauschalarrangement als auch für optional buchbare Zusatzservices. Der Gesamtpreis ist zu 50 Prozent im Voraus (bei Vertragsabschluss) in bar oder per Überweisung zu leisten; die weiteren 50 Prozent sind am Tag der Buchung fällig. Bei Stornierung des Vertrags bis vier Wochen vor Mietbeginn fallen 50 Prozent des Mietpreises an, bis eine Woche vor Mietbeginn 80 Prozent. Danach ist der gesamte Mietpreis zu entrichten.

Aufgrund der Zulassung mit Saison-Kennzeichen ist die Buchung des Mercedes 560 SEL nur im Zeitraum vom 01. Mai bis zum 31. Oktober möglich.

Der Service von BENZ INS GLÜCK wird als Pauschalarrangement zum Festpreis angeboten. Garantieleistungen sind die auf der Website aufgeführten Services. Zusatzkosten können bei weiteren An- und Abfahrten und / oder bei einer über das im Pauschalarrangement enthaltene Zeitfenster hinaus gehende Nutzungsdauer entstehen. Diese Kosten sind auf der Website von BENZ INS GLÜCK aufgeführt und  Bestandteil des bei Vertragsabschluss vereinbarten Endmietpreises.

Weitere Zusatzservices können gemäß auf der Website gelisteten Angeboten oder nach individueller Absprache optional hinzu gebucht werden.  Preise und Modalitäten sind zwischen Vermieter und Mieter im Zuge des Vertragsabschlusses festzulegen und schriftlich zu fixieren.

Die Hochzeitslimousien von BENZ INS GLÜCK können ausschließlich mit Chauffeur angemietet werden. Aus Komfortgründen ist die Anzahl der Fahrgäste auf drei Personen beschränkt. Zur Verfügung stehen der Beifahrersitz sowie zwei Plätze im Fond. Das Fahrgast-Mindestalter beträgt zwölf Jahre. Die Mitnahme von Säuglingen, Kleinkindern und Kindern unter zwölf Jahren ist leider nicht möglich.

Stern und Rose

 b)  Beförderung

Es besteht keine Beförderungspflicht durch BENZ INS GLÜCK. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten. Der Chauffeur hat das Recht, Fahrgäste von der Beförderung auszuschließen, wenn Sie

  •     sich seinen Weisungen widersetzen
  •     eine Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen
  •     den Chauffeur belästigen, behindern oder attackieren
  •     eine Gefahr für das Fahrzeug darstellen
  •     das Rauch- / Verzehrverbot nicht einhalten.

Bei einem berechtigten Beförderungsausschluss durch den Chauffeur wird der vereinbarte Fahrpreis fällig.

Es besteht Gurtpflicht. Bei Nichtbeachtung dieser Pflicht können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Aufnahme von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet (Ausnahme: Champagner-Service).

c) Haftung der Gäste

Die Fahrgäste haften für alle von ihnen schuldhaft herbeigeführten Schäden. Dies bezieht sich vor allem auf Schäden, die durch die unsachgemäße Bedienung der Einrichtung oder Verschmutzungen hervorgerufen werden, die über dem Maß einer normalen Nutzung liegen.

Diese Schäden werden schließlich von BENZ INS GLÜCK oder von einem beauftragten Dritten beseitigt und den Fahrgästen in Rechnung gestellt. Wird das Fahrzeug von BENZ INS GLÜCK auf Wunsch der Fahrgäste von diesen oder Dritten mit zusätzlichem / alternativen Blumenschmuck, Dekorationen oder ähnlichem versehen, haften die Fahrgäste folglich für alle dadurch entstandenen Schäden und / oder Folgeschäden.

d) Fahrzeugausfall

BENZ INS GLÜCK ist bemüht, das Fahrzeug zum vertraglich vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen. Sollte das vereinbarte Fahrzeug aus technischen Gründen folglich nicht einsatzbereit sein, so stellt BENZ INS GLÜCK in den Sommermonaten ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung (je nach gebuchtem Fahrzeug dann alternativ Mercedes 230 oder Mercedes 560 SEL). Der Vertrag gilt in diesem Fall als erfüllt.

Aufgrund seiner Zulassung mit Saison-Kennzeichen ist der Einsatz des Mercedes 560 SEL als Ersatzfahrzeug nur im Zeitraum zwischen 01. Mai und 31. Oktober möglich. Sollte es daher während der Wintermonate (November – April) zu einem Ausfall des Mercedes 230 kommen, kann BENZ INS GLÜCK keinen  Ersatzwagen stellen. In diesem Fall gelten die dem nachfolgenden Absatz zu entnehmenden Bestimmungen.

Kann BENZ INS GLÜCK im Falle eines technischen Defekts beider Fahrzeuge; bei einem behördlich angeordneten Fahrverbot (z. B. Ozonalarm); aufgrund der Wetterlage (z. B. Sturm, Schnee, Hagel usw.),; bei hochgradiger  Kontamination der Straßen durch Streusalz oder aufgrund einer unvorhersehbaren Erkrankung des Chauffeurs den Vertrag nicht erfüllen können, so trifft den Anbieter folglich keine Haftung. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist folglich ausgeschlossen, sofern BENZ INS GLÜCK nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

Mercedes 560 Frontansicht

 

 

 

Gerichtsstand

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Neuss.

Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit einer Klausel dieses Vertrages führt nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages. Die nichtige Klausel ist durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Willen der Vertragspartner am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

 

Meerbusch, 01. April 2018